Alle sorgeberechtigten Eltern + Lehrer einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Es wird aus den Reihen der Sorgeberechtigten ein Elternvertreter/in und ein/e Stellvertreter/in gewählt.
Alle Elternvertreter/innen und deren Stellvertreter/innen einer Schule bilden den Elternbeirat. Dies sind also bei unseren 6 Klassen 12 Personen. Sie wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in.
Die Schulkonferenz setzt sich aus Vertreter/innen der Eltern (gewählt aus dem Elternbeirat) und der Lehrerschaft zusammen. Vorsitzender der Schulkonferenz ist der Schulleiter und Stellvertreter der/die Elternbeiratsvorsitzende.